Vollgesichtsmaske, mit 2 Filtern

99,00  inkl. MwSt.

leichte Vollgesichtsmaske (CL1) aus thermoplastischem Elastomer mit seitlichen Bajonettanschlüssen zur Aufnahme einer breiten Palette von Filtern sowie einem 5-Punkt Gurt zur Befestigung.

  • leichte Vollgesichtsmaske (CL1)
  • Schutz und Komfort für den Benutzer
  • Sichere Bajonettanschlüsse, um falsche Filteranbringung zu verhindern
  • Geeignet für Arbeiten in verschmutzten Atmosphären mit Sauerstoffgehalt über 19,5%
  • Panoramavisier der Klasse 1 für Partikelschutz bei hoher Geschwindigkeit und geringer Energie
  • 5-Punkt Gurt für sichere Befestigung
  • Lieferung inklusive 2 Filter Modell 757-N
  • Material: Thermoplastisches Elastomer
  • Gewicht: 454 Gramm
  • Erfüllt die Vorschriften EN 136:1998 / EN 166:2001 und EU-Verordnung 2016/425

Die Vollgesichtsmaske ist mit einem Standardanschluss gemäß EN 148-1 ausgestattet, sodass ausschließlich zertifizierte Filter mit einem entsprechenden Standardanschluss zu verwenden sind. Die Vollgesichtsmaske ist nicht mit einem Sauerstoffzuführungssystem ausgestattet und darf folglich nur in Bereichen zum Einsatz kommen, in denen die Sauerstoffkonzentration über 19,5 % Vol. liegt. Ein Einsatz in sauerstoffarmen oder gefährlichen Umgebungen ist nicht zu empfehlen. Es sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, wenn die Umgebung explosionsgefährdet ist oder eine sauerstoffangereicherte Atmosphäre aufweist. Des Weiteren ist von einer Verwendung der Masken als Atemschutz gegen Luftschadstoffe mit niedrigen Warnsignalen sowie gegen Chemikalien, welche hohe Reaktionswärme erzeugen, abzusehen. Sofern Zweifel hinsichtlich der Umgebungsbedingungen bestehen, wird der Einsatz von isolierenden Atemschutzgeräten, welche unabhängig von der Umgebung funktionieren, empfohlen. Sollten Beschädigungen an der Vollgesichtsmaske festgestellt werden, ist der Einsatz in einer Gefahrenzone umgehend zu beenden. Gleiches gilt, wenn die Maske nicht mehr adäquat atmen lässt, Schwindel oder Unwohlsein auftritt oder Verunreinigungen bemerkt werden. Es ist von essentieller Bedeutung, die Anweisungen des Herstellers zur Verwendung von Gas- und Partikelfiltern stets zu befolgen und keinerlei Modifikationen am Gerät vorzunehmen. Bei aggressiven Chemikalien ist die Verwendung der Masken verboten. Die Verwendung der Geräte durch ungeschultes oder unqualifiziertes Personal ist zu vermeiden. Bei Nichtgebrauch ist eine Aufbewahrung in einem geschlossenen Behälter erforderlich, wobei ein Abstand zu kontaminierten Bereichen einzuhalten ist. Eine Beeinträchtigung der Dichtigkeit der Maske kann durch Bärte, langen Backenbart oder Brillenbügel erfolgen, was zu Luftleckagen führt. In solchen Fällen ist die Verwendung der Maske nicht zulässig, und der Träger ist für etwaige Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch verantwortlich.

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